Eine Kostenübernahme, bzw. die Erstattung der Behandlungskosten für Osteopathie ist in Deutschland durch jede Versicherung unterschiedlich geregelt.

 

Gesetzliche Krankenkassen

 

Bereits viele gesetzliche Kassen übernehmen im Rahmen einer Satzungsleistung anteilig die Kosten für Osteopathie, gegebenenfalls mit ärztlicher Bescheinigung, die als Rezept ausgestellt wird.

Wir bitten Sie, sich bereits im Vorfeld über die Erstattung der Kosten zu erkundigen.

 

Private Krankenkassen, Beihilfe und Zusatzversicherungen

 

Private Krankenkassen, die Beihilfe und Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten vollständig oder zu großen Teilen. Die Höhe der Erstattung hängt von Ihrem gewählten Tarif ab.

 

Voraussetzungen für eine Erstattung / Abrechnung

 

Voraussetzung für eine entsprechende Kostenübernahme ist, dass die Behandlung durch eine qualifizierte Ausbildung des/der Therapeuten/in erfolgt. Das Osteopathie Centrum Augsburg erfüllt diese geforderten Qualitätsstandards als Mitglied des 'Verbandes der Osteopathen Deutschland' (VOD).

 

Die Abrechnung des Osteopathie Centrum Augsburg erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Osteopathie im Ölhans

 

Angela Schleupen D.O., M.Sc.

Osteopathin und Heilpraktikerin

 

Hauptstraße 23

86877 Walkertshofen

 

fon +49 - 8239 - 9600800

fax +49 - 8239 - 9600801

 

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